Seit 1. Januar 2023 fällt auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Das beinhaltet alle Komponenten einer Anlage (Module, Wechselrichter und auch Stromspeicher). Wir berechnen Ihr individuelles Angebot direkt mit dem 0 %-Mehrwertsteuersatz. Seit 1. Januar 2023 fällt auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Das beinhaltet alle Komponenten einer Anlage (Module, Wechselrichter und auch Stromspeicher). Wir berechnen Ihr individuelles Angebot direkt mit dem 0 %-Mehrwertsteuersatz.
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